Wiederholung des Energieaudits

Wiederholungsaudit nach 4 Jahren

Die Wiederholung des Energieaudit muss gemäß §8 EDL-G mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden.

Maßgeblich ist das Abschlussdatum des letzten Audits.

Beispiel: Wurde das letzte Audit am 22.09.2019 abgeschlossen, muss das Folgeaudit spätestens bis zum 22.09.2023 erfolgen.

Aktuelle BAFA-Vorgaben

Energieaudit Anforderungen

Die Anforderungen an Energieaudits sind klar beschrieben:
Das Merkblatt für Energieaudits des BAFA legt verbindliche inhaltliche Vorgaben für Unternehmen fest, die der Auditpflicht nach dem EDL-G unterliegen.

Kernpunkt sind die Kriterien zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU). Diese sind im Kapitel 2.2–2.4 des Merkblatts konkretisiert.

Das Merkblatt ist eine wichtige Orientierungshilfe – dennoch ergeben sich in der Praxis gelegentlich Interpretationsspielräume. Bei Unklarheiten rund um die Umsetzung unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Audit im Gruppenverbund
Ganze Firmen aus dem Energieaudit ausgeschlossen werden. Allerdings nur im Wiederholungsaudit.

Audit im Unternehmensverbund
Die Verflechtungen und Anteile eines Unternehmens an und durch andere Unternehmen sind darzustellen. Es ist im Bericht darzulegen, wie die einzelnen Unternehmen ihrer Auditpflicht nachkommen.

© enumion – eigene Darstellung basierend auf „Merkblatt für Energieaudits“ des BAFA (2020)
Das Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G

Qualität der Energieaudits

Das EDL-G verpflichtet Unternehmen zur Durchführung von hochwertigen Energieaudits nach der DIN EN 16247-1. Zur Sicherstellung der Qualität hat das BAFA ergänzend einen umfassenden Leitfaden zur Erstellung von Auditberichten veröffentlicht.

Die aktuelle Version des Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten (zuletzt aktualisiert am 30.11.2020) konkretisiert die Anforderungen der Norm auf rund 70 Seiten. Sie definiert klare Standards für Aufbau, Inhalt und Nachvollziehbarkeit des Auditberichts.

Diese Vorgaben tragen entscheidend dazu bei, die Transparenz und Aussagekraft der Energieaudits zu verbessern.

Haben Sie in der Vergangenheit bereits ein Audit mit uns durchgeführt?

Sie können sich sicher sein: Alle aktuellen Anforderungen an den Auditbericht sind vollständig in unseren Prozessen integriert. Dank kontinuierlicher Qualitätsverbesserung und vorausschauender Umsetzung erfüllen unsere Berichte sämtliche Vorgaben – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.


Ihre Vorteile bei

die-energieauditoren.de


Fachgerechte Durchführung des Energieaudits durch unsere kompetenten & freundlichen Auditoren

Fair

Nachvollziehbare und fair kalkulierte Angebote

Sicher

Kostensicherheit durch Festpreisangebote

All-inclusive

Reisekosten inklusive

Ein weiterer Vorteil der Auditdurchführung besteht darin, dass dabei konkrete Energieeinsparmaßnahmen entwickelt und gleichzeitig wirtschaftlich bewertet werden. Diese Maßnahmen fassen wir für Sie in einem klar strukturierten und verständlichen Energieauditbericht zusammen, damit Sie auf einen Blick erkennen, wo Einsparpotenziale bestehen.

Darüber hinaus zeigt sich in der Praxis, dass das jährliche Einsparpotenzial der empfohlenen Maßnahmen in der Regel deutlich höher ist als die Kosten des Energieaudits. Somit profitieren Sie doppelt: durch gesetzliche Erfüllung und zusätzlich durch wirtschaftliche Vorteile.