Wie wird ein Energieaudit durchgeführt?

Energieaudit nach Norm

Der Ablauf und die Anforderungen für ein Energieaudit sind klar definiert und, wie in Deutschland nicht anders zu erwarten, anhand einer Norm strukturiert: der DIN EN 16247-1.

Diese Norm mit dem Titel „Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ ist die Grundlage für ein Energieaudit wie es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gefordert ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen hochwertige Ergebnisse aus dem Energieaudit erhalten.

7 Schritte zum Energieaudit

Zur Durchführung eines Energieaudits sind insgesamt 7 Schritte zu durchlaufen:

Einer der aufwändigsten Schritte im Energieaudit ist Punkt 3 – die Datenerfassung. Ziel ist es, den kompletten Energieverbrauch des Unternehmens (min. 90 %) detailliert auf die jeweiligen Prozesse und Anlagen aufzuschlüsseln. Dies ist entscheidend, um Einsparpotenziale zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ableiten zu können.

Dafür ist eine präzise Erfassung aller maßgeblichen Verbraucher je Energieträger erforderlich. Neben der Aufnahme der einzelnen Maschinen müssen auch Angaben zur mittleren Leistung, Jahreslaufzeit und weiteren betriebsspezifischen Faktoren dokumentiert werden. Je nach Unternehmensgröße kann dieser Schritt sehr zeitaufwendig sein – deshalb unterstützen wir Sie bei der Datenerfassung individuell und bedarfsgerecht.

Kostenvorteil

Unsere Energieauditoren haben Unternehmen in den verschiedensten Branchen auditiert und verfügen daher über viel Erfahrung und Routine. Aufgrund der vielen durchgeführten Energieaudits können wir die Verbrauchererfassung effektiv und kostengünstig übernehmen. Zudem kann somit die Durchführung eines Energieaudits auch deutlich beschleunigt werden, da weniger Abstimmungsbedarf notwendig ist. Einen groben Kostenüberblick finden Sie hier.

Auf qualifizierte Beratung achten

Achten Sie immer darauf, dass der von Ihnen beauftragte Auditor die nötige Qualifikation aufweist und unabhängig ist.

Im Falle eines externen Beraters sollten Sie darauf achten, dass dieser in der Energieauditorenliste des BAFA gelistet ist. Denn Sie müssen die Beraternummer des externen Energieauditors beim Nachweis des Audits im BAFA-Portal angeben. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Auditor die nötige Fachkunde bereits nachgewiesen hat.

Unsere Auditoren verfügen einerseits über die nötige Qualifikation und sind zudem für Energieaudits beim BAFA anerkannt. Selbstverständlich finden Sie uns auch in der Energieauditoren-Liste.

Durch die vielseitige Branchenerfahrung unserer Auditoren, können wir die Audits effektiv planen und durchführen. Dies erspart Ihnen Aufwand und reduziert die Kosten.


Ihre Vorteile bei

die-energieauditoren.de


Fachgerechte Durchführung des Energieaudits durch unsere kompetenten & freundlichen Auditoren

Fair

Nachvollziehbare und fair kalkulierte Angebote

Sicher

Kostensicherheit durch Festpreisangebote

All-inclusive

Reisekosten inklusive

Ein weiterer Vorteil der Auditdurchführung besteht darin, dass dabei konkrete Energieeinsparmaßnahmen entwickelt und gleichzeitig wirtschaftlich bewertet werden. Diese Maßnahmen fassen wir für Sie in einem klar strukturierten und verständlichen Energieauditbericht zusammen, damit Sie auf einen Blick erkennen, wo Einsparpotenziale bestehen.

Darüber hinaus zeigt sich in der Praxis, dass das jährliche Einsparpotenzial der empfohlenen Maßnahmen in der Regel deutlich höher ist als die Kosten des Energieaudits. Somit profitieren Sie doppelt: durch gesetzliche Erfüllung und zusätzlich durch wirtschaftliche Vorteile.