Auditpflicht für große Unternehmen
Auditpflicht für:
Unternehmen die mindestens einen der folgenden Schwellenwerte erreichen:
- 250 Mitarbeitende
- 50 Mio. € Jahresumsatz UND 43 Mio. € Bilanzsumme
- Beteiligung öffentlicher Stellen von über 25%
noch zu beachten:
Verflechtungen zu anderen Unternehmen müssen zur Ermittlung der obigen Grenzwerte für die Auditpflicht berücksichtigt werden.
Darstellung Energieauditpflicht:

Seit 2015 Auditpflicht für alle großen Unternehmen
Seit der Gesetzesnovelle des EDL-G im April 2015 sind große Unternehmen verpflichtet regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Doch ab wann wird man als „groß“ eingestuft und damit auditpflichtig?
Die Einstufung erfolgt nach EU Richtlinie 2003/361/EG, welche von den Größenkriterien nach HGB etwas abweicht.
Einfach gesagt ist man ein großes Unternehmen sobald man nicht mehr ein kleines- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) ist, also entweder mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigt oder der Jahresumsatz über 50 Mio. € UND die Bilanzsumme über 43 Mio. € liegt.
Mitarbeiterzahl als Hauptkriterium
Sobald eine Mitarbeiterzahl von 250 erreicht ist, gilt das Unternehmen als groß. Für die Ermittlung der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitstellen anteilig gerechnet. Wenn Sie alle drei Kriterien überschreiten, ist Ihr Unternehmen natürlich ebenfalls als groß einzustufen.
Entsprechendes gilt umgekehrt für die KMU-Einstufung: die Einhaltung der Mitarbeiterzahl ist bindend. Bei Jahresumsatz und Bilanzsumme können Sie durchaus eines der beiden Kriterien überschreiten: Sie haben ein Wahlrecht welches Sie zur KMU-Einstufung nutzen.
Die Ermittlung, ob man als groß oder als KMU zu bewerten ist, erfolgt anhand der KMU-Empfehlung der EU. Die EU hat hierzu einen verständlichen „Benutzerleitfaden zur Definition von KMU“ erstellt, welcher auch beim BAFA (Bundesamt für Witschaft und Ausfuhrkontrolle) als Download zur Verfügung steht.
250+
Diese, im Prinzip recht einfache Eingrenzung kann jedoch zu einigem Kopfzerbrechen führen. Es gibt leider weitere Fallstricke…
Unternehmensverbund bei der Auditpflicht berücksichtigen
Bei der Abgrenzung sind die Personen-, Jahresumsatz- und Bilanzzahlen von Partnerunternehmen anteilig und von verbundenen Unternehmen vollständig zu berücksichtigen.
> 25 % – 50 % Anteil: Partnerunternehmen
> 50 % – 100 % Anteil: verbundes Unternehmen
Dadurch sind sehr viele Betriebe, deren Mitarbeiterzahlen, Bilanzsumme oder Jahresumsatz deutlich unter den obigen Grenzen liegen, durch die Berücksichtigung der Partner- und verbundenen Unternehmen doch verpflichtet ein Energieaudit durchzufühen.
Verbund
Zur Bestimmung des KMU-Status von Betrieb A sind die Anteile von B, C und E jeweils anteilig und von D vollständig mit anzurechnen. Bei einer Kette von Partnerunternehmen ist jeweils nur das Erste zu berücksichtigen. Die Beziehung von E zu F entfällt in der Berechnung, weil F ein Partnerunternehmen von E ist.
EU Leitfaden
In dem Leitfaden der EU werden verschiedene Szenarien von Unternehmensverbünden beschrieben. Allgemeine Informationen zur Bestimmung der Grenzwerte sowie Erläuterung von Spezialfällen werden dort ebenfalls ausführlich beschrieben.
Stichprobenkontrolle
Seit dem ersten Quartal 2016 hat das BAFA mit der Stichprobenkontrolle begonnen. Unternehmen werden aufgefordert, nachzuweisen inwieweit sie der Auditpflicht unterliegen und dieser nachgekommen sind. Was zu tun ist, wenn Sie angeschrieben werden, erfahren Sie hier.
Quick-Links
Weitere Infos
Ihre Vorteile bei
die-energieauditoren.de
Fachgerechte Durchführung des Energieaudits durch unsere kompetenten & freundlichen Auditoren
Fair
Nachvollziehbare und fair kalkulierte Angebote
Sicher
Kostensicherheit durch Festpreisangebote
All-inclusive
Reisekosten inklusive
Ein weiterer Vorteil der Auditdurchführung besteht darin, dass dabei konkrete Energieeinsparmaßnahmen entwickelt und gleichzeitig wirtschaftlich bewertet werden. Diese Maßnahmen fassen wir für Sie in einem klar strukturierten und verständlichen Energieauditbericht zusammen, damit Sie auf einen Blick erkennen, wo Einsparpotenziale bestehen.
Darüber hinaus zeigt sich in der Praxis, dass das jährliche Einsparpotenzial der empfohlenen Maßnahmen in der Regel deutlich höher ist als die Kosten des Energieaudits. Somit profitieren Sie doppelt: durch gesetzliche Erfüllung und zusätzlich durch wirtschaftliche Vorteile.
